Strafrecht und Strafverteidigung in Duisburg

Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft Duisburg und Gericht.

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Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeutet für Betroffene eine erhebliche Belastung. Bereits im Ermittlungsverfahren werden die entscheidenden Weichen gestellt – lange bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt. Deshalb sollte anwaltliche Unterstützung so früh wie möglich in Anspruch genommen werden.

Als Strafverteidiger vertrete ich Ihre Interessen konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Ermittlungsakte, entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie und begleite Sie durch das gesamte Verfahren.

Womit ich Sie im Strafrecht unterstütze

  • Strafverteidigung in allen Instanzen
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Aussageberatung
  • Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Vermögensdelikte
  • Kapitalstrafrecht
  • Verkehrsstrafsachen
  • Nebenklage und Opfervertretung
  • Revision und Rechtsmittel

Amtsgericht und Landgericht Duisburg

Strafverfahren im Duisburger Stadtgebiet werden je nach Schwere des Vorwurfs vor dem Amtsgericht Duisburg oder dem Landgericht Duisburg verhandelt; die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Duisburg. Über Rechtsmittel kann je nach Rechtsmittelart unter anderem das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

Von meiner Kanzlei an der Oststraße aus verteidige ich Mandantinnen und Mandanten in Duisburg und der Umgebung – unter anderem in Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Moers und Dinslaken – sowie bei Bedarf in ganz Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit für Sie tätig: Meine Kanzlei sitzt in Duisburg – meine Tätigkeit ist darauf jedoch nicht beschränkt. Ich vertrete und berate Sie bundesweit, unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Ort des Verfahrens.

Häufige Fragen

Strafrecht – kurz beantwortet

Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten – muss ich hingehen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen, und Sie müssen sich nicht zur Sache äußern (§ 136 StPO). Von einer Aussage ohne vorherige Akteneinsicht rate ich in aller Regel ab: Sie kennen den Ermittlungsstand noch nicht. Ich beantrage zunächst Akteneinsicht und bespreche danach mit Ihnen, ob und wie eine Einlassung sinnvoll ist.

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

In den Fällen der notwendigen Verteidigung – etwa bei schweren Tatvorwürfen, einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder bei Untersuchungshaft – wird ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 140 StPO). Sie haben dabei ein Vorschlagsrecht und können mich benennen.

Bei mir stand die Polizei zur Hausdurchsuchung vor der Tür. Was tun?

Widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich, leisten Sie aber keinen Widerstand, und machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und ein Sicherstellungsverzeichnis geben. Kontaktieren Sie danach umgehend einen Verteidiger.

Erfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?

Ermittlungsverfahren werden grundsätzlich nicht öffentlich geführt. Eine Mitteilung an Dritte erfolgt nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen. Diskretion ist ein zentraler Bestandteil meiner Tätigkeit.

Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für eine belastbare Einschätzung ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erforderlich.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder über die Terminvereinbarung. Meine Kanzlei liegt an der Oststraße im Duisburger Dellviertel.

Telefon
0203 / 31773100
Anschrift
Oststraße 173
47057 Duisburg

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Termine vergebe ich montag bis donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr .

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