Arbeitsrecht in Duisburg
Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder offene Lohnforderungen – ich vertrete Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Duisburg.
Das Arbeitsrecht regelt sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Konflikte am Arbeitsplatz haben schnell erhebliche finanzielle und persönliche Folgen – eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte durchzusetzen.
Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts, außergerichtlich ebenso wie vor den Arbeitsgerichten.
Womit ich Sie im Arbeitsrecht unterstütze
- Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Abmahnungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Arbeitsverträge und Vertragsprüfungen
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Überstundenvergütung
- Urlaubsansprüche
- Zeugnisberichtigungen
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Diskriminierung nach dem AGG
- Elternzeit und Mutterschutz
Arbeitsgericht Duisburg und Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Duisburg ist in erster Instanz häufig das Arbeitsgericht Duisburg zuständig; über Rechtsmittel kann je nach Fall unter anderem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entscheiden. Ich begleite Sie von der ersten Einschätzung bis zur Entscheidung.
Meine Kanzlei liegt an der Oststraße in Duisburg und ist damit auch für Mandantinnen und Mandanten aus Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Moers, Dinslaken und dem übrigen Ruhrgebiet und Niederrhein gut erreichbar. Bei Bedarf vertrete ich Sie in ganz Nordrhein-Westfalen.
Bundesweit für Sie tätig: Meine Kanzlei sitzt in Duisburg – meine Tätigkeit ist darauf jedoch nicht beschränkt. Ich vertrete und berate Sie bundesweit, unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Ort des Verfahrens.
Häufige Fragen
Arbeitsrecht – kurz beantwortet
Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit, um zu klagen?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Diese Frist ist kurz und wird nur in engen Ausnahmefällen nachträglich zugelassen. Melden Sie sich deshalb möglichst sofort nach Erhalt der Kündigung.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn Sie ihn unterschreiben. Er kann Vorteile haben, führt aber häufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift prüfen – nach der Unterzeichnung ist eine Korrektur kaum noch möglich.
Was kostet eine arbeitsrechtliche Erstberatung?
Für eine Erstberatung von Verbrauchern sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor (§ 34 RVG). Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten; die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie. Vor Mandatsbeginn bespreche ich die zu erwartenden Kosten transparent mit Ihnen.
Trägt der Arbeitgeber meine Anwaltskosten, wenn ich gewinne?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das ist eine arbeitsrechtliche Besonderheit gegenüber anderen Gerichtsverfahren und sollte in die Entscheidung über das weitere Vorgehen einfließen.
Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für eine belastbare Einschätzung ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erforderlich.
Weitere Rechtsgebiete
Worin ich Sie außerdem unterstütze
Strafrecht
Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft Duisburg und Gericht.
Mehr erfahrenFamilienrecht
Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht: Ich setze auf faire Lösungen – und vertrete Sie vor dem Familiengericht in Duisburg.
Mehr erfahrenVerkehrsrecht
Nach einem Unfall übernehme ich die Kommunikation mit Versicherungen und Gegenseite – ebenso bei Bußgeld, Fahrverbot und Führerscheinentzug.
Mehr erfahrenMigrationsrecht
Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Familiennachzug oder Blaue Karte EU – von der Antragstellung bis zum gerichtlichen Verfahren.
Mehr erfahrenVerwaltungsrecht
Behördliche Entscheidungen haben oft erhebliche Folgen. Ich setze Ihre Rechte gegenüber der Stadt Duisburg und anderen Behörden durch.
Mehr erfahrenWeitere Rechtsgebiete
Nicht jedes Anliegen lässt sich eindeutig zuordnen. Sprechen Sie mich an – im Gespräch klären wir, wie ich Sie unterstützen kann.
Mehr erfahrenKontakt
Sprechen wir über Ihr Anliegen
Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder über die Terminvereinbarung. Meine Kanzlei liegt an der Oststraße im Duisburger Dellviertel.
- Telefon
- 0203 / 31773100
- Mobil
- 0176 / 24320392
- info@anwaltskanzlei-celik.de
- Anschrift
-
Oststraße 173
47057 Duisburg
Öffnungszeiten
| Montag bis Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
|---|---|
| Freitag | 09:00 – 16:00 Uhr |
Termine vergebe ich montag bis donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr .