Arbeitsrecht in Duisburg

Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder offene Lohnforderungen – ich vertrete Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Duisburg.

Termin vereinbaren 0203 / 31773100

Das Arbeitsrecht regelt sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Konflikte am Arbeitsplatz haben schnell erhebliche finanzielle und persönliche Folgen – eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte durchzusetzen.

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts, außergerichtlich ebenso wie vor den Arbeitsgerichten.

Womit ich Sie im Arbeitsrecht unterstütze

  • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
  • Abmahnungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Arbeitsverträge und Vertragsprüfungen
  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Überstundenvergütung
  • Urlaubsansprüche
  • Zeugnisberichtigungen
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Diskriminierung nach dem AGG
  • Elternzeit und Mutterschutz

Arbeitsgericht Duisburg und Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Duisburg ist in erster Instanz häufig das Arbeitsgericht Duisburg zuständig; über Rechtsmittel kann je nach Fall unter anderem das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entscheiden. Ich begleite Sie von der ersten Einschätzung bis zur Entscheidung.

Meine Kanzlei liegt an der Oststraße in Duisburg und ist damit auch für Mandantinnen und Mandanten aus Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Moers, Dinslaken und dem übrigen Ruhrgebiet und Niederrhein gut erreichbar. Bei Bedarf vertrete ich Sie in ganz Nordrhein-Westfalen.

Bundesweit für Sie tätig: Meine Kanzlei sitzt in Duisburg – meine Tätigkeit ist darauf jedoch nicht beschränkt. Ich vertrete und berate Sie bundesweit, unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Ort des Verfahrens.

Häufige Fragen

Arbeitsrecht – kurz beantwortet

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit, um zu klagen?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Diese Frist ist kurz und wird nur in engen Ausnahmefällen nachträglich zugelassen. Melden Sie sich deshalb möglichst sofort nach Erhalt der Kündigung.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn Sie ihn unterschreiben. Er kann Vorteile haben, führt aber häufig zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift prüfen – nach der Unterzeichnung ist eine Korrektur kaum noch möglich.

Was kostet eine arbeitsrechtliche Erstberatung?

Für eine Erstberatung von Verbrauchern sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor (§ 34 RVG). Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten; die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie. Vor Mandatsbeginn bespreche ich die zu erwartenden Kosten transparent mit Ihnen.

Trägt der Arbeitgeber meine Anwaltskosten, wenn ich gewinne?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das ist eine arbeitsrechtliche Besonderheit gegenüber anderen Gerichtsverfahren und sollte in die Entscheidung über das weitere Vorgehen einfließen.

Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für eine belastbare Einschätzung ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erforderlich.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Schildern Sie mir Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder über die Terminvereinbarung. Meine Kanzlei liegt an der Oststraße im Duisburger Dellviertel.

Telefon
0203 / 31773100
Anschrift
Oststraße 173
47057 Duisburg

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 16:00 Uhr

Termine vergebe ich montag bis donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr sowie freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr .

Termin vereinbaren Nachricht schreiben